Kirchliche Trauung

Kirchliche Trauung in Berlin

Es ist erstaunlich, wie lange manche gesetzlichen Regelungen Geltung haben. Bereits im Jahr 1876 wurde festgelegt, dass eine kirchliche Trauung nur in Verbindung mit einer standesamtlichen Eheschließung Gültigkeit erreicht.

Erst seit 2009 ist es wieder möglich, auch mit einer alleinigen kirchlichen Trauung rechtsgültig verheiratet zu sein. Allerdings ergeben sich für rein kirchlich geschlossene Ehen einige Nachteile.
Es entfallen durch eine Scheidung:
  • Steuerfreibetrag
  • Erbrecht
  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • für den Schwächeren der ehemaligen Partner gewisse Schutzvorschriften
Detaillierte Auskünfte dazu erteilen Ihnen gern die zuständigen kirchlichen Ämter.
Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, suchen Sie das für Sie zuständige Pfarramt für ein erstes Gespräch auf. Ihr Pfarrer erläutert Ihnen alle Teile und den Aufbau der Zeremonie und erörtert mit Ihnen die christlichen Inhalte der kirchlichen Verbindung.
Auch persönliche Dinge aus dem gemeinsamen Werden des Paares werden besprochen, da diese Fakten die Grundlage eines speziell auf Sie zugeschnittenen Gottesdienstes zur Trauung bilden.

Evangelische Trauung

Voraussetzung für eine evangelische Trauung ist, dass Sie einer Kirche angehören. Sollte einer der Partner keiner Konfession angehören, so muss dieser ausdrücklich erklären, dass dieser den Glauben des anderen achtet und einer christlichen Erziehung gemeinsamer Kinder nicht im Wege steht.
Die Trauzeremonie beginnt mit einer Predigt. Anschließend werden die Brautleute gefragt, ob sie eine evangelische Ehe führen möchten. Bestätigen sie diesen Wunsch, werden die Trauringe gesegnet und ausgetauscht. Zum Abschluss wird das frisch vermählte Paar gesegnet.
Kirchliche Trauung Berlin
Bild: Pixabay.com

Katholische Trauung

Auch hier gilt als Voraussetzung, dass Sie der Kirche angehören. Ist einer der Partner ohne Konfession, so muss dieser beim zuständigen Bischofsamt Dipens erbitten. In diesem Dispens bekundet der nichtkatholische Partner per Unterschrift seine feste Absicht, eine katholische Ehe führen zu wollen und auch, Ihre Kinder im Sinne des katholischen Glaubens zu erziehen.
Bei einer katholischen Trauung bestehen 2 Möglichkeiten zur Gestaltung der Trauzeremonie:
  • ein Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier
  • eine Messe mit anschließender Eucharistiefeier.
Die Zeremonie beginnt mit einer liturgischen Eröffnung. Ähnlich der evangelischen Trauung folgt anschließend die Frage an das Brautpaar, ob sie bereit sind, eine Ehe im katholischen Glauben führen möchten, in Treue und gegenseitiger Liebe ergeben und ihre Kinder im katholischen Glauben zu erziehen.
Werden diese Fragen bejaht, segnet der Priester die Ringe, überreicht sie dem Brautpaar, welches sie sich gegenseitig ansteckt. Abschließend wird das Paar gesegnet.
Bei einer katholischen Trauung sind 2 Trauzeugen Bedingung.

Ökumenische Trauung

Eine ökumenische Trauung besagt, dass Partner mit unterschiedlichen Konfessionen den Bund des Lebens eingehen möchten.
Die Besonderheit besteht darin, dass sich das Paar entscheiden muss, ob es katholisch oder evangelisch heiraten möchte. Ist diese Entscheidung gefallen, nimmt die entsprechende Kirche die Leitung der Trauzeremonie in die Hand und der kirchliche Beistand der anderen Konfession ist während der Trauung unterstützend anwesend.

Beim vorausgehenden Gespräch sind beide Pfarrer anwesend und müssen einvernehmend ihre Genehmigung für die ökumenische Eheschließung erteilen.

Eine ähnliche Vorgehensweise ergibt sich, falls ein Partner einer Freikirche angehört.


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